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Junge Modedesignerin bei der Arbeit

Gründungsfinanzierung

Existenzgründung finanzieren und dabei Fördermittel nutzen

Für einen sicheren Start in die Selbstständigkeit benötigen Sie neben einem guten Businessplan eine auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Gründungsfinanzierung. Ihre Raiffeisenbank Auerbach-Freihung eG unterstützt Sie bei der Gestaltung und berücksichtigt dabei auch staatliche Fördermöglichkeiten, zum Beispiel durch die KfW. Vereinbaren Sie am besten gleich online einen Beratungstermin.

Vorteile der Gründungsfinanzierung

Genossenschaftliche Beratung

So wird aus der Geschäftsidee ein Finanzierungkonzept.

Darlehen Ihrer Bank

Ein günstiger Gründungskredit bietet Ihnen Gestaltungsspielraum.

Staatliche Förderung

Förderinstitute von Bund und Ländern unterstützen viele Vorhaben.

Illustration: Zwei Personen mit Checkliste

Voraussetzungen für einen Kredit

  • Sie sind Existenzgründerin oder Existenzgründer oder Ihr Unternehmen ist maximal fünf Jahre alt.
  • Sie haben einen überzeugenden Businessplan.
  • Sie verfügen über eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit), bescheinigt von der SCHUFA.
  • Sie bringen etwas Eigenkapital mit.
Logo der Gründerplattform

Tipps und Anregungen für den Start

  • Inspiration finden
  • Ideen erarbeiten
  • Geschäftsmodell entwickeln
  • Businessplan gestalten
  • Finanzen planen
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Förderkredit der KfW

Mit dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ erhalten Sie bis zu 200.000 Euro, um ein Unternehmen aufzubauen und zu betreiben. Davon können Sie bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel verwenden.

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/gruenderkredit-kfw-audiobeschreibung-20260220

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https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/gruenderkredit-kfw-transkript-20260220

Quelle: KfW • Länge: 01:31 • Veröffentlicht: 20.02.2026

Weitere Förderprogramme

Für fast jedes Vorhaben gibt es das passende Förderprogramm der Bundes- und Landesförderinstitute. Besuchen Sie die FörderWelt, wenn Sie sich erst einmal einen Überblick darüber verschaffen möchten, wofür es alles Geld gibt. Oder nutzen Sie den FördermittelFinder, wenn Sie schon genau wissen, was Sie vorhaben. Beide Angebote sind Online-Services der DZ BANK, einer Partnerbank Ihrer Raiffeisenbank Auerbach-Freihung eG.

FörderWelt

In der FörderWelt erfahren Sie, wie Sie Fördermittel für Ihr Vorhaben nutzen können. Außerdem finden Sie dort wichtige Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundes und der Länder.

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FördermittelFinder

Finden Sie mit diesem Online-Check heraus, welche Förderangebote zu Ihrem Vorhaben passen. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

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Unternehmensbörse nexxt-change

Finden Sie deutschlandweit kleine und mittlere Unternehmen zur Übernahme oder zum Einstieg als Geldgeberin oder Geldgeber. Sie können dazu in den Inseraten der Börse recherchieren oder selbst online Inserate einstellen.

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FAQ zur Gründungsfinanzierung

Brauche ich Sicherheiten für einen Gründungskredit?

Damit die Bank Ihnen ein Darlehen gibt, benötigt sie Sicherheiten für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, den Bankkredit zurückzuzahlen. Bei der Gründerfinanzierung können das zum Beispiel Bürgschaften Dritter sein oder Anlagegüter wie Maschinen und Fahrzeuge.

Was ist ein Businessplan?

Mit einem Businessplan beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee, den Kundennutzen und die Marktsituation. Mit einer Rentabilitätsvorschau stellen Sie die wirtschaftlichen Perspektiven Ihrer Gründung dar. Die ebenfalls enthaltene Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung ist Grundlage für den Finanzierungsplan, mit dem Sie später Geldgeberinnen und Geldgeber von Ihrem Vorhaben überzeugen möchten.

Welche Rolle spielt die Rechtsform?

Die Rechtsform spielt bei der Existenzgründung eine sehr wichtige Rolle, denn sie bestimmt unter anderem über steuerliche Besonderheiten, Haftungsrisken und Finanzierungsmöglichkeiten. Prüfen Sie daher genau, welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt. Gerne unterstützt Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater dabei.

Ist die Gründungsfinanzierung ein Unternehmer- oder ein Verbraucherdarlehen?

Wenn der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro nicht übersteigt, kann der Gründerkredit ein Verbraucherdarlehen sein, das den besonderen Schutzvorschriften des Verbraucherdarlehensrechts unterliegt. In der Regel wird das Verbraucherdarlehen dann später in ein Unternehmerdarlehen umgewandelt.

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