Unsere Kontomodelle
Konto Komfort
Hier ist alles drin - genießen Sie die Vorteile eines Gesamtpakets.
Konto Individual
Sie bestimmen, welche Leistungen Sie brauchen.
Konto Online
Mit unserem Konto Online sind Sie voll digital unterwegs.
VR-MeinKonto
Auf geht’s in die finanzielle Selbstständigkeit. Bis 18 Jahre.
VR-JugendGo
Auf geht’s in die finanzielle Selbstständigkeit. Bis 30 Jahre.
Das ist bei jedem Konto dabei
Bargeld abheben
Kontoauszüge abrufen
VR Banking App
OnlineBanking
Kontaktlos bezahlen
Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
| Konto Komfort | Konto Individual | Konto Online | VR-MeinKonto | VR-JugendGo | |
|---|---|---|---|---|---|
| Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) | Variabler Sollzinssatz: 12,10 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 12,10 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 12,10 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 12,10 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 12,10 % pro Jahr |
| Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) | Variabler Sollzinssatz: 17,60 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 17,60 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 17,60 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 17,60 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz: 17,60 % pro Jahr |
| Zinsbelastungsperiode | vierteljährlicher | vierteljährlicher | vierteljährlicher | vierteljährlicher | vierteljährlich |
Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Sie können Ihr Girokonto bei der Raiffeisenbank Auerbach-Freihung eG auf Wunsch auch als Pfändungsschutzkonto führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt und Sie können im Fall der Fälle zum Beispiel Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Ausgenommen sind Gemeinschaftskonten. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie bei uns einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein sogenanntes P-Konto stellen. Die Umwandlung des Kontos ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren bestehen aber weiter.
- Gut zu wissen: Kindergeld und gewisse andere Sozialleistungen können nicht gepfändet werden.